Unlimited Web HostingFree Drupal ThemesDeposit PokerFree Drupal Themes

Unsere Geschäftsbedingungen                                                                  

Für eine unproblematische Zusammenarbeit müssen von vornherein einige Dinge klar geregelt sein.
Deshalb schließen wir mit den Veranstaltern Gastspielverträge ab.
 

Vertraglich werden jeweils folgende Details vereinbart :

- Veranstaltungsdatum
- Veranstaltungsort
- Art der Darbietung
- Auftrittszeit

- Vereinbarte Gage
- zzgl. MwSt. von 19 %
- Gesamtbetrag

- Barzahlung / per Verrechnungsscheck    am Veranstaltungstag
- per Überweisung auf unser Konto innerhalb von 14 Tagen

gegen eine Rechnug., welche beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.

Das Kleingedruckte

( Vetragspartner I sind wir, Vetragspartner II der jeweilige Veranstalter. )

A)  Über die Höhe der vereinbarten Gage ist gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
B)  Entfällt die Veranstaltung durch Vertragsbruch des Vertragspartners II oder aus einem anderen von ihm verursachten Grund, zahlt der Vertragspartner II eine
      Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten  Gage an Vertragspartner I. Ersparte Aufwendungen werden nicht abgezogen.
C)  Entfällt der Auftritt durch Verschulden Vertragspartners I, zahlt dieser dem Vertragspartner II eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage.
D)  Ist der Vertragspartner I durch Krankheit verhindert, hat er dies unverzüglich mitzuteilen und durch ärztlichen Attest nachzuweisen. Die Auftrittspflicht des
     Vertragspartners I  und die Vergütungspflicht des Vertragspartners II entfallen in diesem Fall.
E)  Der Vertragspartner II übernimmt die Haftung für die Sicherheit des Vertragspartners I und dessen in den Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen und
     Instrumente  während  des Aufenthaltes des Vertragspartners I  am Veranstaltungsort.
F)  Der Vertragspartner II stellt Verpflegung und Getränke  in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung.
G)  Das Wetterrisiko trägt Vertragspartner II.
H)  Evtl. anfallende Gebühren für die GEMA trägt Vertragspartner I
I.
I)   Änderungen oder Zusätze bedürfen der Schriftform.

- Kündigungasfrist   ( in den meisten Fällen bis 4 Wochen vor dem Auftritt )
- Besondere Vereinbarungen

Mit dieser Art der Vereinbarungen haben wir seit vielen Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht.